Testamentsvollstreckung – Schenken und Vererben
… sorgen Sie bereits zu Lebzeiten vor
… sorgen Sie bereits zu Lebzeiten vor
…Erblasser angeordnet und dient der Umsetzung aller Anordnungen im Testament.
Sie beginnt mit einer steuerlich sinnvollen Gestaltung des Testamentes.
Der Erblasser kann bestimmen, wen er als Vollstrecker seines Testaments einsetzt und welchem Zweck die Testamentsvollstreckung dienen soll. Wir beachten in der Funktion als Testamentsvollstrecker bei der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses den persönlichen Willen des Erblassers und setzten diesen sinnvoll um. Wir informieren das Amtsgericht und die Erben ständig über die Fortschritte unserer Tätigkeit als Testamentsvollstrecker. Die Erben haben das Recht alles Wichtige über den Nachlass zu erfahren.
Sie bestimmen, ob Ihr Nachlass nur bis zur Aufteilung unter den Erben verwaltet wird oder Sie ordnen Dauertestamentsvollstreckung an. Wir unterstützen Sie durch unsere aktive Tätigkeit als Testamentsvollstrecker, begleiten Sie aber auch im Vorfeld bei der Planung und Umsetzung eines solchen Vorhabens.
Revisio GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
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